Praxis für Physiotherapie
Die Praxis ist auch im Lockdown geöffnet.
Es dürfen momentan nur Behandlungen mit medizinischer Verordnung verabreicht werden.
Bitte beachten Sie die Hygieneregeln.
Über die Praxis
Unser kompetentes und freundliches Team setzt moderne Techniken gezielt ein, um sie individuell und bestmöglich zu behandeln. Wir bieten unsere medizinischen Leistungen ausschließlich in ruhigen Therapieräumen mit entspannter Atmosphäre an.
Für Ihr Wohlbefinden nehmen wir uns gerne Zeit.
Unsere langen Öffnungszeitenhelfen Ihnen, Ihre Therapie ohne zusätzlichen Stress mit Ihrem Arbeitstag zu koordinieren.
Der Kontakt mit den Ärzten fördert zudem den Erfolg der verordneten Therapie. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen und ganzschnell wieder auf die Beine kommen.
· Breites Therapiespektrum
· Angenehme und entspannte Atmosphäre
· Persönliche Betreuung durch gut ausgebildete Fachkräfte
· Physiotherapeutische Geräte
· Hausbesuche
· kostenlose Parkplätze direkt vor dem Haus (Parkscheibe!)
· die Möglichkeit Ihre Therapie mit einem Hallenbadbesuch oder einem wohltuenden
Spaziergang am Karlsfelder See zu kombinieren
Termin-Absagen: Wir bitten Sie rechtzeitig zu Ihren Terminvereinbarungen zu erscheinen. Sollten Sie es zu einem Termin nicht rechtzeitig schaffen, teilen Sie uns dies bitte mind. 24 Stunden vorher mit. Unentschuldigte oder zu spät abgesagte Termine werden Privat in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Rezeptzuzahlung: Volljährige gesetzlich Krankenversicherte sind verpflichtet pro Verordnung /Rezept eine Zuzahlung in Höhe von 10€ plus 10% der Heilmittelkosten zu zahlen. Dieser Betrag kann bei uns in Bar oder per Ec Karte beglichen werden.
Rezeptgültigkeit und Unterbrechung
Für gesetzlich Krankenversicherte gelten die Regelung gemäß der Heilmittelrichtlinie (HMR). Die Therapie muss innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen. Nach Ablauf dieser Frist hat die Verordnung ihre Gültigkeit verloren, außer der Arzt hat einen anderen Behandlungsbeginn im Feld “Behandlungsbeginn spät. am…“ im Rezept eingefügt.
Das kann ihr Arzt sogar im Nachhinein mit Stempel und Unterschrift nachfügen, dieser Vorgang muss aber lt. Krankenkassen unbedingt VOR dem tatsächlichen Beginn noch erfolgen.
Die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen werden vom Arzt festgelegt, z.B. 1-2 mal pro Woche. Eine Unterbrechung der Therapie kann für 14 Kalendertage erfolgen.
Ab dem 15. Tag muss die Fortsetzung vom Arzt mit Stempel und Unterschrift bescheinigt werden.